Musikrechte für Podcasts

Musikrechte für Podcast-Musik

Rechtlich gesehen kann ein Podcast nicht wie eine herkömmliche Rundfunksendung oder ein Livestream behandelt werden. Die Dateien der abonnierten Sendung sind im Gegensatz zu einer Rundfunk-Sendung oder einem Livestream auf der Festplatte gespeichert und somit auf Dauer zugängig. Daher gelten für Musikwerke in Podcasts andere Nutzungsrechte.
Hierzu hat die GEMA bisher noch keine endgültigen Tarife veröffentlicht, jedoch gibt es seit 19. Juli 2006 eine vorübergehende Regelung (https://lizenzshop.gema.de/lipo/produkte/podcast/index.hsp). Diese bietet Podcasting-Lizenzen für jeden nicht-kommerziellen Podcaster an, deren Podcast eine Reihe an Kriterien erfüllt. So dürfen die Episoden z.B. nicht länger als 30 Minuten dauern, wobei der Musikanteil 75% der Gesamtzeit der Episode nicht überschreiten darf. Außerdem dürfen die Musikwerke nur zu maximal 50% ausgespielt werden und müssen ein- und ausgeblendet sowie durch die Moderation übersprochen werden. Verständlich, denn wer würde bei ausgespielten Werken, die bereits komplett auf der Festplatte liegen, noch die CD des Künstlers kaufen? Für angemeldete Musikwerke als Intros bzw. Outros zahlen Podcaster fünf Euro pro Monat, für weitere fünf Songs zehn Euro bzw. 31 Songs 30 Euro im Monat. Erfüllt der Podcast die Bedingungen nicht, so müssen andere Lizenzen mit höherer Vergütung mit der GEMA vereinbart werden (http://www.gema.de/musiknutzer/faq.shtml#podcasting). Wie lange die Podcasts online bleiben dürfen und in welcher Form die Ausschüttung der Gelder an die Urheber erfolgt, ist noch nicht geklärt. Kein Wunder also, dass die Verwirrung unter deutschen Podcastern momentan groß ist.
Daher wird häufig auf so genannte podsafe Musik zurückgegriffen. Podsafe Musikwerke sind solche, deren Urheberlizenzen das kostenlose Verwenden in Podcasts erlauben. Die Nutzung von Musikbeiträgen in Podcasts bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung des Urhebers. GEMA-Mitglieder werden jedoch in ihren Rechten vollständig von der GEMA vertreten, so dass sie diese Genehmigungen nicht leisten können und stattdessen die oben beschriebenen Tarife gelten. Damit können GEMA-lizensierte Musikwerke nie podsafe sein.
Um die gesonderten Anfragen an die Urheber zu umgehen, ist in den USA das Podsafe Music Network (kurz: PMN) entstanden. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile kleinere solcher Musik-Netzwerke wie „All of Audio“, in denen podsafe Werke aufgeführt sind. Die darin verzeichneten Künstler muss man nicht gesondert um eine Genehmigung fragen. Die Werke in solchen Musik-Netzwerken sind entweder lizenzfrei oder nach den Verträgen der Creative Commons (CC) lizensiert. Im Gegensatz zu den GEMA-Lizenzen sind bei den CC-Lizenzen nicht alle Rechte vorbehalten, sondern nur die vom Urheber ausgewählten Rechte. Diese Lizenzen sind bei den US-amerikanischen Verwertungs-gesellschaften bereits etabliert. Hiermit wird dem Künstler die Freiheit eingeräumt, andere Vermarktungsmöglichkeiten zuzulassen, wie beispielsweise die Veröffentlichung über nicht-kommerzielle Podcasts. Lässt ein bei der ASCAP angemeldeter Künstler eine solche Veröffentlichung zu, so darf die GEMA für die Veröffentlichungen in Deutschland aufgrund von Gegenseitigkeitsverträgen mit der ASCAP auch nur jene Rechte der Künstler vertreten, die auch der Künstler der ASCAP eingeräumt hat (Vgl. Spließ, Christian: Der Fall Alice Cooper, in: Telepolis vom 25.9.2006 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23621/1.html). Damit sind solche ausländischen CC-lizensierten Werke podsafe. Problematisch wird es jedoch, wenn sich ein deutscher Urheber von ursprünglich podsafer Musik nachträglich bei der GEMA anmeldet. Laut eines Telepolis-Artikels von Christian Spließ könne sich ein Komponist, der vorher CC-lizensierte Werke veröffentlicht hat, nicht bei der GEMA anmelden. Hierzu ist von der GEMA jedoch keine Auskunft veröffentlicht. Im Zweifelsfall müsste also der Podcaster regelmäßig in der Datenbank der GEMA nach den verwendeten Werken suchen und gegebenenfalls eine nachträgliche Lizenz erwerben. Daran sieht man, dass sich die GEMA bislang nicht ausreichend mit den Podsafe-Music-Netzwerken auseinandergesetzt hat, da ausführlichere Regelungen zum Podcasting immer dringlicher werden.
Die GEMA vertritt jedoch nur Komponisten. Was ist aber mit den Rechten für die Verklanglichungen durch Interpreten? Die in Deutschland hierfür verantwortliche GVL verteilt bisher noch gar keine Lizenzen. Werden also GVL-geschützte Aufnahmen im Podcast verwendet, so muss der Podcaster diese eventuell nachlizensieren lassen – es sei denn, die nachfolgende Gebührenverordnung der GVL sieht eine nicht rückwirkende Lizenzvergabe vor. Auch die GVL wird nicht umhin kommen, in ihr Gebührenmodell auch Podcasting-Tarife zu involvieren. Die Überlegung, auch bei GEMA und GVL CC-Lizenzen zuzulassen, wäre sicher überdenkenswert und würde vor allem für junge Künstler von Vorteil sein.