Eine andere Herangehensweise in der Genesisforschung eines Werkes – nämlich jene über Drucklegungen – soll hier noch genauer vorgestellt werden. Die Datierung eines Druckes liefert als „terminus post quem non“ oftmals einen wichtigen Anhaltspunkt zur Datierung des Autographen, ist jedoch nicht selten auch von Interesse, obwohl der Autograph datiert ist. In aller Regel ist eine solche Datierung sehr einfach durchgeführt. Zum einen seien hier Belege durch Verlagskataloge zur Datierung erwähnt. Hierzu folgt ein kurzer zeitlicher Überblick über die Entwicklung des Notendrucks.
Zwar wurde mit Gutenbergs Erfindung um 1450 der Buchdruck in Europa möglich, der massentaugliche Notendruck ließ jedoch noch auf sich warten. Zunächst hatte man die Noten handschriftlich in die gedruckten Notenlinien eingezeichnet. Auch der Patronendruck, bei dem die Notenzeichen als Stempel in die gedruckten Notensysteme einzeln aufgedruckt wurden, ließ keine großen Vervielfältigungszahlen zu. Um 1467 entstand schließlich der Typendoppeldruck, der zwei Druckvorgänge – einmal das Liniensystem und dann die in einem Rahmen angebrachten Noten – vorsah (Vgl. Lenz, S. 37). Erst um 1500 jedoch wurde der Notendruck auch in größeren Auflagen durch bewegliche Metalltypen möglich, entwickelt von dem italienischen Buchdrucker Ottaviano die Petrucci (Vgl. Thürlings, S. 390f.). Wo viel gedruckt wird, verliert man aber auch schnell den Überblick, so dass sich nach und nach Druckkataloge durchsetzten. Die frühesten nachgewiesenen Druckverzeichnisse sind die seit 1564 halbjährig erschienenen „Meßkataloge“, die Neuerscheinungen ankündigten. Sie allerdings enthielten nicht nur Notenwerke, sondern auch Traktate, die teilweise sogar aus anderen Künsten stammten. Ob es davor bereits weitere Kataloge gab, darüber ist man sich in der Forschung nicht einig. Der nachweislich erste ausschließlich auf Musikalien ausgerichtete Verlagskatalog erschien 1606 (Vgl. Weinhold/Weinmann, S. 108). Die Übersicht an regelmäßig erscheinenden Verlagskatalogen hat sich aber erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts stark verdichtet, so dass man Erscheinungsdaten erst von Drucklegungen der klassischen und romantischen Epoche normalerweise problemlos ausfindig machen kann.

Abbildung 1: Auszug aus dem Vorwort des ersten „Musikalisch-literarischen Monatsberichtes“ 1829 von C. F. Whistling
Für Deutschland gibt es seit 1817 außerdem das „Handbuch der musikalischen Literatur“ von Friedrich Hofmeister (Die Monatsberichte von 1829-1947 sind online verfügbar über die österreichische Nationalbibliothek unter http://www.onb.ac.at/sammlungen/musik/hofmeister1.htm), das zunächst jährlich erschien und ab 1829 mit Monatsberichten ergänzt wurde. Hofmeister wandte sich an alle deutschen Musikverleger und bat sie, ihn regelmäßig über sämtliche Drucklegungen zu informieren, damit er ein allgemeines Druckverzeichnis aller Musikdrucke aus dem deutschsprachigen Raum schaffen könne (Vgl. Hofmeister, Band 29, No 1, S. 3, Musikalisch-literarischer Monatsbericht, http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-buch?apm=0&aid=1000001&bd=0001829&teil=0203&seite=00000003&zoom=1, siehe auch Abbildung 1). Obwohl dieses Werk recht umfassend ist, kann es demnach aber auch Lücken enthalten über Drucke, die nicht gemeldet wurden.
Des Weiteren kann man das Datum eines Druckes über so genannte Plattennummern erschließen. Diese Nummern sind für jede Drucklegung eindeutig und werden chronologisch fortgesetzt. Kennt man datierte Werke mit vorhergehenden oder folgenden Plattennummern, so kann man darüber Rückschlüsse auf den Zeitpunkt der Drucklegung ziehen. Ähnlich verhält es sich mit den Opus-Zahlen, die ebenfalls die Reihenfolge der Drucklegungen widerspiegeln. Die Komponisten haben diese Zahlen zum Zwecke der Übersichtlichkeit ihren im Druck erschienenen Werken zugeordnet. Nicht gedruckte Werke waren demzufolge in aller Regel ohne Opuszahl. Der Kompositionszeitraum muss aber nicht zwangsläufig kurz vor dem Zeitpunkt der Drucklegung liegen, so dass die Opuszahl genauso wenig wie die Plattennummern oder die Verlagskataloge verlässliche Aussagekraft für die Datierung des Autographen hat. Sie können hierfür jedoch einen wichtigen Anhaltspunkt in Form des „terminus post quem non“ sein.