Geschrieben von: Teresa Samulewicz
Im Mittelpunkt allgemeiner Datierungsbemühungen steht in aller Regel die zeitliche Einordnung des Kompositionsprozesses, insbesondere der Fertigstellung des Autographen.
Die Suche nach zeitgenössischen Schriftstücken, in denen ein zu datierendes Notenwerk erwähnt wird, ist wohl der nächstliegende Schritt im Datierungsprozess. Im Falle, dass der Autograph verschollen ist, ist dies sogar die einzige Möglichkeit, die Entstehung des Werkes zu datieren. Erst wenn man weitere Zeugnisse gefunden hat, welche das Werk dokumentieren, kann der Schritt der Papieranalyse durchgeführt werden – sofern dies noch notwendig ist.
Viel einfacher wird die Datierung jedoch in den nicht seltenen Fällen, bei denen der Komponist in Briefen selbst dokumentiert, wann er welches Werk fertig gestellt hat, so wie es Haydn beispielsweise in dem regen Briefkontakt zu seinem Musikverlag Artaria tat. Es muss hierbei jedoch einkalkuliert werden, dass der Komponist im Einzelfall auch – etwa im Sinne einer besseren Vermarktung bzw. um sich anderweitig Vorteile zu verschaffen – das Datum im Nachhinein etwas verfälscht haben könnte. Einen solchen Fall, wie er in Kapitel II.3. geschildert wird, stellt diversen Erkenntnissen zufolge die Hammerklaviersonate Beethovens dar.
Zu diesem Zweck muss man unterscheiden zwischen so genannten gewollten Überlieferungen wie Chroniken, Biographien oder publizierten Dokumenten und unwillkürlichen Überlieferungen wie dem Werk an sich, Briefen, Tagebüchern, Skizzen, Rechnungsbüchern (Vgl. www.erlangerhistorikerseite.de/netzsem/ps_urk.html) usw. Im Allgemeinen sind Datumsangaben in gewollten Überlieferungen vertrauenswürdig, da hier die Fakten meist sorgsam von unbeteiligten Personen auf Richtigkeit überprüft wurden, wohingegen bei aus unwillkürlichen Überlieferungen stammenden Dokumenten sich in Sonderfällen auch versehentliche Irrtümer oder sogar gezielte Täuschungen eingeschlichen haben können. Man muss daher aber nicht jeden autographen Beleg in Zweifel ziehen; es zählt immer die genaue Betrachtung des Einzelfalls.
Mit der Datierung von relevanten zeitgenössischen Schriftstücken kann man zunächst einen Zeitrahmen fassen, in der das Werk entstanden sein muss. Als „terminus post quem non“ kann man den Zeitpunkt betrachten, mit dem Abschriften, Drucke, Erinnerungsschriften, Rezensionen, Stichvorlagen, Konzertprogramme datiert sind. Spätestens bis dahin muss die Komposition abgeschlossen worden sein. Im Gegensatz dazu kann das Werk nicht vor dem Entstehungszeitpunkt von Skizzen, Entwürfen oder Fragmenten – dem „terminus ante quem non – fertig gestellt worden sein.
Dabei kann man unter Umständen auch aus Randnotizen wertvolle Informationen zur Datierung ziehen oder durch Hinweise aus mehreren Schriftstücken ein Datum schlussfolgern. So kann man beispielsweise aus einem in einem Brief oder Tagebuch angegebenen Aufenthaltsort schließen, wann etwa dieses Dokument geschrieben wurde, sofern aus anderen Schriftstücken überliefert ist, wann sich der Komponist dort aufgehalten hat. Viele solcher individuellen Schlussfolgerungen ergeben sich in den einzelnen Fällen.
Ab 1760, als der Musikalienmarkt sich ausbreitete und viele Verlagshäuser gegründet wurden, kam die Idee des vom Komponisten selbst geführten Werkverzeichnisses auf – nicht zu verwechseln mit den posthum erstellten Werkverzeichnissen aus fremder Feder. Viele große Komponisten legten sich ein solches Verzeichnis über ihre Werke an, um sich vor Betrügereien anderer Komponisten und Musikverleger zu schützen. Oftmals nämlich kam es zu Nachdrucken anderer Verleger, die das Werk einem anderen Künstler zuschrieben (Vgl. Weinhold/Weinmann, S. 114). Aber auch andersherum veröffentlichte manch unbekannter Tonsetzer bzw. dessen Verleger Werke unter dem Namen eines berühmteren Komponisten, um den erfolgreichen Verkauf zu sichern. Um zu vermeiden, dass durch solche unechten, teilweise wenig ruhmreichen Kompositionen der Ruf des tatsächlichen Verfassers leidet, rief Joseph Haydn 1765 seinen „Entwurfkatalog“ (Vgl. http://aeiou.iicm.tugraz.at/hy-biog.htm) ins Leben. Ein weiteres berühmtes Beispiel für ein selbst geführtes Werkverzeichnis ist das „Verzeichnis aller meiner Werke“, welches Wolfgang Amadeus Mozart von 1784 bis 1791 führte (Vgl. http://www.smca.at/presse/press_formular.php?pmid=216).